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Ein Visum für Frankreich bekommen

Praktische Infoblätter

Die Ferien stehen vor der Tür und Frankreich ist Ihr Traumziel. Visa beantragen, Dokumente ausfüllen… es ist nicht nicht immer einfach, sich in dem Behördenwirrwarr zurechtzufinden. Hier finden Sie ein paar praktische Hinweise, um die Formulare für die Einreise nach Frankreich richtig auszufüllen. Und dann müssen Sie nur noch Ihren Urlaub genießen!

Ein Visum für Frankreich bekommen

Brauche ich ein Visum?

  • Manche Reisende brauchen kein Visum für einen Aufenthalt in Frankreich. Das gilt für Reisende aus Ländern der Europäischen Union, der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft oder der Schweiz oder für Familienmitglieder eines Angehörigen eines solchen Lands. Egal wie lange Sie in Frankreich bleiben möchten, in diesem Fall benötigen Sie kein Visum.
  • Unter bestimmten Bedingungen sind auch andere Reisende von einem Visum bei Ihrer Einreise nach Frankreich befreit: wenn diese eine Aufenthaltsgenehmigung für Frankreich besitzen, aus der EU, der EWG, der Schweiz, aus Andorra oder Monaco kommen. Auch Personen mit einem Vermerk „Französische Familie“, „EU-Familie“, „Reise-Visa“ oder „Aufenthaltsgenehmigung in Frankeich beantragen“ dürfen ohne Visum einreisen.
  • In allen anderen Fällen ist es erforderlich, vor dem Aufenthalt in Frankreich ein Visum zu beantragen. Diesen Antrag stellen Sie bitte bei der Botschaft oder dem Konsulat von Frankreich in Ihrem Herkunftsland.

Formalitäten

  • Bestimmte Formalitäten in Bezug auf die Beantragung eines Visum, zum Beispiel die Einreichung des Dossiers, können von lokalen Dienstleistern oder Reiseagenturen übernommen werden. Bitte erkundigen Sie sich bei den entsprechenden Stellen, denn dafür werden zusätzliche Gebühren fällig.
  • Für Aufenthalte mit einer Höchstdauer von 90 Tagen können Sie ein Kurzaufenthaltsvisum beantragen, auch Schengen-Visum genannt. Damit können Sie sich im gesamten Schengen-Raum für 90 Tage innerhalb eines Zeitraumes von 180 Tagen aufhalten. Dabei handelt es sich in der Regel um Visa, die für Reisen oder Familienbesuche ausgestellt werden. Ein Schengen-Visum können Sie auch für eine Durchreise durch Frankreich beantragen.
  • Für Aufenthalte über 90 Tage brauchen Sie ein Langzeitaufenthaltsvisum. Je nach Dauer oder Grund für die Reise nach Frankreich wird ein situationsabhängiges Visum ausgestellt. Generell handelt es sich dabei um Visa für Familienzusammenführungen, Studien- oder Arbeitsaufenthalte. Dazu muss man wissen, dass Sie sich als Ausländer mit solch einem Visum bei Ihrer Ankunft in Frankreich beim französischen Amt für Immigration und Integration oder in einer Präfektur registrieren lassen müssen.
  • Wenn Sie erst in Frankreich angekommen sind, können Sie das Visum nicht mehr ändern lassen. Wenn Sie Ihren Aufenthalt verlängern möchten, müssen Sie ein neues Visum beantragen.
  • Für Reisen in die französischen Überseedepartements können die Formalitäten abweichen. Erkundigen Sie sich bitte beim französischen Konsulat und geben Sie dabei genau das gewünschte Reiseziel an sowie alle Details zur Reise.
  • Denken Sie daran, Passfotos machen zu lassen, die den internationalen Normen entsprechen. Das Antragsdossier muss ein oder mehrere Fotos enthalten, die nicht älter als sechs Monate sein dürfen. Weitere Regeln müssen eingehalten werden, damit der Antrag vom französischen Staat genehmigt wird: Großaufnahme des Gesichts und des Halses (70 bis 80 % der Aufnahme), Breite und Länge des Fotos zwischen 4 und 5 cm, Ansicht von vorn mit Blick in die Kamera, heller, einfarbiger Hintergrund, kein Hut und keine andere Kopfbedeckung, allein auf dem Foto, neutraler Gesichtsausdruck und geschlossener Mund, keine Accessoires, die das Gesicht bedecken.

Die Ankunft in Frankreich

  • Alle Passagiere, die in Frankeich eintreffen, müssen sich Kontrollen bei der Ankunft unterziehen. Diese Regeln sind für alle gleich und haben nichts mit der Art des Visums zu tun.
  • Ein einfaches Visum reicht nicht aus, um bei einer Ankunft in Frankreich oder ganz generell im Schengen-Raum die Kontrollen zu umgehen. Denken Sie daran, alle notwendigen Dokumente für Ihren Aufenthalt bei sich zu haben. Neben dem Visum benötigen Sie einen von den französischen Behörden anerkannten Pass, der weniger als 10 Jahre alt und noch 3 Monate länger gültig sein muss als das Schengen-Visum.
  • Selbst wenn Sie ein von Frankreich ausgestelltes Visum haben, müssen Sie bei der Grenzpolizei eventuell Belege über den Aufenthalt vorlegen. Es ist also wichtig, immer die Papiere bei sich zu haben, die den Aufenthalt belegen, die Identität ausweisen, sowie Bargeld (in Euro), Reiseschecks, eine Bankkarte mit internationaler Gültigkeit… Diese Dokumente können immer unabhängig von der Art des Visums verlangt werden.
  • Von der Grenzpolizei können auch Garantien für eine Rückführung in das Herkunftsland verlangt werden. Aus diesen muss hervorgehen, dass im Falle eines Problems die Rückführungskosten erstattet werden.
  • Bei einem touristischen Aufenthalt benötigen Sie auch die Dokumente, die den Grund und die Bedingungen des Aufenthaltes belegen. Im Falle eines privaten oder familiären Besuchs nehmen Sie bitte einen Beleg über Ihre Unterkunft mit, wie eine Bescheinigung über die Unterbringung bei jemandem oder die Buchung des Hotels.
  • Wenn Sie einfach nur auf dem französischen Flughafen auf der Durchreise sind, kann eventuell ein Beleg über die Einreisebedingungen in das Zielland verlangt werden.
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